Allgemeine Geschäftsbedingungen der Adesiv GmbH
1. Allgemeines
1.1. Diese Bestimmungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen, auch in laufenden oder künftigen Geschäftsverbindungen.
1.2. Mündliche oder fernmündliche Abreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Alle Verträge werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam, soweit sie nicht in unserem Namen schriftlich von nachweislich vertretungsberechtigten Personen abgeschlossen wurden.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns nicht bindend. Dies gilt auch, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.
1.4. Unser Schweigen auf vom Kunden oder Dritten in Bezug genommene Geschäftsbedingungen, deren Übersendung oder auf Schreiben von Kunden oder Dritten, welche deren Geschäftsbedingungen enthalten, beinhaltet kein Anerkenntnis dieser Bedingungen.
1.5. Vereinbarte Handelsklauseln gelten in der jeweils neuesten Fassung oder INCOTERMS.
1.6. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.
2. Angebot und Auftragsannahme
2.1. Sämtliche Angebote sind freibleibend.
2.2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Kundenbestellung oder durch Warenauslieferung zustande.
2.3. Änderungen und Ergänzungen unserer Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
3. Lieferung
3.1. Sofern und soweit keine Lieferanten vereinbart sind, liefern wir die bestellte Ware zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus. Unsere Lieferverpflichtung erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Alle Fälle höherer Gewalt sowie Maßnahmen von Behörden, Streiks und andere, für uns unabwendbare Ereignisse, befreien uns von der Lieferverpflichtung.
3.2. Fixhandelsgeschäfte bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Bestätigung des Liefertermins als Fixtermin.
3.3. Die Belieferung und der Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden, auch bei Franko-Lieferung oder von uns beauftragter Dritter (§ 447 Abs. 1 BGB). Dieses gilt auch für etwaige Rücksendungen. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden, seiner Mitarbeiter oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3.4. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Kunden kein Interesse hat.
3.5. Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen bestimmen wir den Versandweg und die Versandart. Für die Lieferfrist gilt § 423 HGB. Die Versendung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten versichert.
3.6. Werden Waren innerhalb einer vereinbarten Frist nicht spezifiziert oder abgerufen, können wir nach erfolgloser Mahnung unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen, und zwar nach unserer Wahl entweder Ersatz des entstandenen Schadens – 10 v. H. des vereinbarten Preises. Dem Kunden bleibt Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist.
4. Verpackung
4.1. Die Wahl der Sachgerechten Verpackung (Standardverpackung) liegt in unserem Ermessen.
4.2. Wünscht der Kunde eine vom Standard abweichende Sonderverpackung, berechnen wir hierfür ein gesondertes Entgelt. Der Kunde ist verpflichtet, uns von etwaigen Rücknahme- und Verwertungspflichten freizustellen.
4.3. Von uns gestellte Leihverpackungen sind vom Kunden auf dessen Kosten innerhalb von 120 Tagen ab Rechnungsdatum an uns zurückzugeben. Die Gefahr des Rücktransports trägt der Kunde. Wir behalten uns vor, für derartige Verpackungsmaterialien Pfand zu erheben.
5. Mängel
5.1. Mängel hat der Kunde uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
5.2. Zunächst hat der Kunde uns Gelegenheit zu geben, Nacherfüllungen in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels, die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Herstellung eines neuen Werkes.
5.3. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns oder dem Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
5.4. Ansprüche des Kunden gegen uns auf Erstattung der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, das Verbringen entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Lieferung.
5.5. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen uns gilt ferner vorstehende Ziffer 5.4. entsprechend.
5.6. Bei Mängelrügen darf der Kunde Zahlungen in einem Umfang von max. 25 % zurückhalten, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
5.7. Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. Dieses gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1, 634a Abs. 1 Nr. 2, 651 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer der in nachstehender Ziffer 6. 1. genannten Haftungsfälle vorliegt.
5.8. Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 6.
5.9. Gebrauchte Gegenstände liefern wir – vorbehaltlich nachstehender Ziffer 6. – unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel.
5.10. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden verbunden.
6. Haftung
6.1. Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend "Schadenersatzansprüche") des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch uns, Gesundheits- und Körperschaden des Kunden infolge einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns.
6.2. Der Schadenersatzanspruch des Kunden gegen uns im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, für Gesundheits- oder Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft durch uns gehaftet wird.
6.3. Einer Pflichtverletzung durch uns steht eine solche unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
6.4. Ziffer 5.10. gilt entsprechend.
7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
7.1. Der Kunde kann uns gegenüber nur mit unstrittigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen (bewiesenen) Forderungen aufrechnen oder wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungs-/Leistungsverweigerungsrecht geltend machen.
7.2. Der vorstehende Ausschluss des Zurückbehaltungs- /Leistungsverweigerungsrechts gilt dann nicht, wenn wir für unsere nicht vertragsrechtlichen Leistungen bereits den Teil der Vergütung erhalten haben, der dem Wert unserer vertragsgerechten Leistung entspricht oder wenn wir selbst im Verhältnis zu unseren Vorlieferanten einen Teil der Vergütung, der dem Wert der mangelhaften Ware entspricht, zurückhalten.
7.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Aufrechnung sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs-/Leistungsverweigerungsrechts schriftlich anzuzeigen.
8. Zahlungen und Schadenspauschale
8.1. Der Rechnungsbetrag ist mit Eingang der Rechnung, spätestens jedoch mit der Lieferung der Ware netto ohne Abzug fällig. Die Stundung des Rechnungsbetrages bedarf unserer schriftlichen Bestätigung.
8.2. Wird eine Lastschrift, ein Scheck oder ein Wechsel zu Lasten des Kunden von dessen Kreditinstitut bzw. dem Bezogenen nicht eingelöst, oder kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und Verzugsschäden zu berechnen.
8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, die Erfüllung aller laufenden und den Abschluss aller neuen Geschäfte zu verweigern.
8.4. Ratenzahlungen werden, auch bei entgegenstehender Bestimmung des Kunden, ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verrechnet.
8.5. Wird uns nach Abschluss des Vertrages bekannt, dass die (objektive) Kreditwürdigkeit des Kunden nicht gewährleistet ist, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen aus diesem Vertrag oder aus anderen Geschäften nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Kommt der Kunde der Vorauszahlung nicht nach sind wir nach Mahnung unter angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz, statt der Leistung zu verlangen. Diese Regelung gilt nicht nur für Umstände, die erst nach Vertragsabschluss eintreten, sondern auch für solche, die vor Vertragsabschluss bestanden, es sei denn, sie waren uns bei Vertragsabschluss bekannt oder für uns erkennbar.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Lieferung vor, bis der Kunde seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns erfüllt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlung für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen erfolgte. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für uns, etwa zustehende Schadenersatzforderungen. Falls Scheck oder Wechsel in Zahlung gegeben werden, gilt erst die vorbehaltlose, unwiderrufliche Einlösung des Schecks oder des Wechsels als Erfüllung.
9.2. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt die hieraus resultierenden Forderungen an uns ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung sämtlicher uns gegenüber dem Kunden zustehender Zahlungsansprüche, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit ihm befriedigt sind.
9.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in das Vorbehaltseigentum hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Interventionskosten gehen zu seinen Lasten.
9.4. Der Eigentumsvorbehalt entbindet den Kunden nicht von seiner Haftung für den zufälligen Untergang und die zufällige Verschlechterung der Ware, nachdem sie in seinen Besitz oder die Gefahr nach Ziffer 3.3. auf ihn übergegangen ist.
9.5. Sämtliche Rechte und Ansprüche des Kunden gegenüber Versicherungen aus der Versicherung des Vorbehaltsguts werden mit Abschluss des Vertrages an uns sicherheitshalber abgetreten/übertragen, bis unsere sämtlichen Forderungen aus Geschäftsverbindungen mit dem Kunden befriedigt sind.
9.6. Die Abtretungen und Rechtsübertragungen gemäß vorstehenden Ziffern 9.2. und 9.4. beinhalten keine Stundungen unserer Zahlungsansprüche gegen den Kunden.
9.7. Das Vorbehaltsgut ist vom Kunden auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Einbruch etc. zu versichern. Die Versicherung ist uns auf Verlangen nachzuweisen. Unterbleibt eine der vorgenannten Versicherungen, sind wir berechtigt, eine entsprechende Versicherung im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung abzuschließen.
9.8. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, und nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
9.9. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
9.10. In den vorstehenden Fällen der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung der Ware steht dem Kunden an der verarbeiteten, umgebildeten oder vermischten Sache ein Anwartschaftsrecht auf Eigentumserwerb an dieser Sache in dem Umfang zu, wie es vor der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung an der Sache bestanden hat.
9.11. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
10. Preisanpassung
10.1. Erhöhen sich nach Vertragsabschluss unvorhersehbar unsere Kosten durch einen Anstieg von Tariflöhnen, Rohstoffpreisen, Land-, Luft- oder Seefrachten, Devisenkursen, Steuern, Zöllen oder sonstigen öffentlichen Abgaben oder infolge von Auflagen der öffentlichen Hand, so erhöht sich der vereinbarte Kaufpreis anteilig um die uns dadurch entstehenden Mehrkosten.
10.2. Dies gilt nicht für Waren, die innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Auftragsbestätigung zu liefern sind, es sei denn, die Lieferung erfolgt im Rahmen eines auf Dauer angelegten Vertragsverhältnisses.
11. Datenschutz
11.1. Wir weisen darauf hin, dass wir die für den Geschäftsablauf notwendigen Käuferdaten, wie Name, Anschrift, Bestellung etc., elektronisch in einer Datenverarbeitungsanlage speichern. Die Daten werden entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes vor Missbrauch geschützt.
11.2. Wir behalten uns das Recht vor, die für eine Kreditversicherung erforderlichen Daten an die Kreditversicherung weiterzugeben.
11.3. Der Kunde ist mit der Speicherung und der Weitergabe der Daten an die Kreditversicherung einverstanden.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1. Der Erfüllungsort aller Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist D-28844 Weyhe.
12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und unserem Kunden ergebenden Streitigkeiten – auch aus Urkunden, Wechseln und Schecks – ist das für unseren Sitz zuständige Amts-/Landgericht. Wir bleiben jedoch – nach unserer Wahl – berechtigt, den Kunden auch von den für seinen Geschäftssitz zuständigen Gerichten zu verklagen.
12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
13. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die das mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollte in vollem Umfang oder weitestgehend rechtlich wirksam regelt.
Stand: März 2023
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